Serviceportal für Landkreise, Städte, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen
Mit dem Serviceportal haben Landkreise, Städte, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen die Möglichkeit ihre Verwaltungsleistungen auf elektronischem Weg bereitzustellen. Mit der Bereitstellung von Online-Diensten in einem Serviceportal können Bürger*innen sowie Unternehmen ihre Behördengänge online erledigen. Dabei haben sie Zugang zu allen Online-Diensten, egal ob es sich um eine Verwaltungsleistung einer Kommune, eines Landes oder des Bundes handelt. Im Serviceportal integriert sind verschiedene Basisdienste, wie z.B. ein Postfach, eine Vorgangsverwaltung oder auch eine Bezahlfunktion.
Umsetzung
Nutzer können ihre persönlichen Daten im Serviceportal hinterlegen und sich authentifizieren. Bei der Nutzung von Online-Anträgen werden diese persönlichen Daten automatisch im Formular übernommen. Durch die Integration bleibt der Nutzer im bekannten Umfeld seiner Verwaltung. Der Bürger hat die Möglichkeit den Status seiner Bearbeitung und die Bearbeitungszeit jederzeit in seinem Serviceportal einzusehen. Die vorgangsbezogene Kommunikation zwischen Verwaltung und dem Bürger ist ebenfalls über den Serviceportal möglich.
Durch die integrierte Vorgangsverwaltung kann der Sachbearbeiter die eingehenden Anträge verwalten und bearbeiten. Des Weiteren hat der Sachbearbeiter die Möglichkeit Vorgangsarten individuell zu erstellen und interne Vorgänge oder Tätigkeiten anzulegen. Dabei erfolgt eine übersichtliche Darstellung der eigenen Aufgaben sowie der verfügbaren Vorgangsarten.
Zusätzlich können im Serviceportal die Bezahldienstmodule und die eID-Authentifizierung des brain-GeoCMS® verwendet werden. Darüber ist auch der Anschluss des Portalverbundes mit den Servicekonten des Bundes und der Länder sowie weiterer Anbieter möglich.
Nutzungsprinzip Serviceportal mit Online-Verfahren
- anmelden im Serviceportal durch Bürger
- ausfüllen und einreichen von Online-Anträgen durch Bürger
- speichern des Antrages mit Anlagen im Serviceportal
- Weiterleitung der eingegangenen Anträge an den zuständigen Verwaltungsmitarbeiter
- Zustellung Bescheid an den Antragsteller
- Benachrichtigung über Serviceportal
- ggf. Bezahlabwicklung
Nutzungsprinzip Serviceportal mit personalisierten Informationen
- Anmelden im Serviceportal durch Bürger
- Bürger ruft Informationen ab
- Einstellungen der Informationsfilter und Benachrichtigungen werden auf Wunsch gespeichert
- Benachrichtigung des Bürgers über neue Informationen im Serviceportal
- beim Aufruf der Informationsseiten werden die persönlichen Einstellungen verwendet
Sie haben Fragen zum Serviceportal, zu Online-Diensten oder zum Onlinezugangsgesetz (OZG)?