Sie befinden sich hier: Startseite » OZG Sachsen-Anhalt

Umsetzung des OZG in Sachsen-Anhalt

Im Rahmen des OZG müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digitalisieren und in technisch miteinander verknüpften Verwaltungsportalen bereitstellen.

Aus diesem Grund unterzeichneten Dr. Michael Wandersleb (KITU) und Dr. Johann Bizer (Dataport) am 6. November 2019 einen entsprechenden Kooperationsvertrag. Ziel der Kooperation ist es, die Kommunen in die Lage zu versetzen, die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) so schnell als möglich umzusetzen und den elektronischen Gang zu den Behörden unkompliziert und sicher zu gestalten. Durch den Kooperationsvertrag zwischen KITU und Dataport können die Kommunen nun direkt über das Serviceportal von Sachsen-Anhalt-Connect (SAC) die Online-Dienste einsetzen.

Für Bürger und Unternehmen gehört das Ausfüllen, Ausdrucken und das Versenden der Anträge somit der Vergangenheit an. Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann vieles online erledigt werden.

Baukasten OZG Umsetzung in Sachsen-Anhalt [(c): brain SCC]

© brain SCC E-Mail